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DGUV Vorschrift 4

Die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im öffentlichen Dienst – analog zur DGUV Vorschrift 3 für gewerbliche Unternehmen.

DGUV V3 und V4 – Was ist der Unterschied?

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für Mitgliedsunternehmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften, während die DGUV Vorschrift 4 für den öffentlichen Dienst und die bei den Unfallkassen versicherten Einrichtungen gilt.

Inhaltlich sind beide Vorschriften nahezu identisch. Sie verpflichten den Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch eine befähigte Person (Elektrofachkraft).

Historisch stammen beide Vorschriften von der früheren BGV A3 ab, die nach der Fusion der Unfallversicherungsträger vereinheitlicht wurde.

Prüfpflichten nach DGUV V4

Empfohlene Prüffristen

Die tatsächlichen Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

 

Ortsveränderliche Betriebsmittel

6 Monate - 2 Jahre

Je nach Nutzungsintensität und Umgebungsbedingungen

Ortsfeste Anlagen

4 Jahre

Bei normaler Beanspruchung in Büroumgebungen

Fehlerstrom-Schutzschalter (RCDs)

6 Monate

Funktionsprüfung durch Betätigen der Prüftaste

 

Für wen gilt die DGUV Vorschrift 4?

Kommunale Einrichtungen
Schulen und Universitäten
Kindergärten und Kitas
Krankenhäuser (öffentlich)
Behörden und Ämter
Feuerwehr und Rettungsdienste
Theater und Museen
Sporteinrichtungen

Prüfung nach DGUV Vorschrift 4?

Wir unterstützen öffentliche Einrichtungen bei allen elektrischen Prüfungen.